CBAM Verordnung, Nachhaltigkeit im Einkauf

Die CBAM Verordnung ist seit 1. Oktober 2023 in Kraft getreten.
Am 31. Jänner 2024 ist der erste Bericht abzugeben!

Im Rahmen des Carbon Border Adjustment Mechanism (kurz CBAM, auf Deutsch: CO₂-Grenzausgleichssystem) findet ab 2026 eine Bepreisung von Treibhausgasemissionen (THG-Emissionen) für bestimmte importierte Waren statt, bei deren Produktion in Drittstaaten Treibhausgase (THG) ausgestoßen wurden.
Bereits ab 1. Oktober 2023 startet die Übergangsphase von CBAM und ab 31.Jänner 2024 mit den ersten Berichtspflichten für Wareneinführer in die EU.

Anwendungsbereich

CBAM ist zunächst auf die Einfuhr bestimmter Warengruppen mit Ursprung in einem Drittstaat in das Zollgebiet der EU beschränkt. CBAM erfasst folgende Warengruppen:

  • Zement
  • Eisen und Stahl
  • Aluminium
  • Düngemittel
  • Strom
  • Wasserstoff

Ausnahmen: Waren mit Ursprung in folgenden Staaten/Regionen: Island, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz sowie Büsingen, Helgoland, Livigno, Ceuta, Melilla.

Die Erstellung einer CBAM-Meldung kann für Unternehmen, die sich nicht auf Umweltregulierungen und Nachhaltigkeit im Einkauf spezialisiert haben, eine Herausforderung darstellen
Wir bieten eine Hilfestellung für die Erstellung der CBAM Meldung!

Die Einhaltung der CBAM-Vorschriften ist nicht nur eine rechtliche Verpflichtung, sondern auch ein Schritt in Richtung eines nachhaltigeren und umweltbewussteren Geschäftsbetriebs.

Wir unterstützen Sie bei der Implementierung eines innerbetrieblichen Leitfadens für die Erstellung des CBAM-Berichts. Sie erhalten eine Unterstützung über die erforderlichen CBAM Dokumente.
scmconsult KG hat entsprechende günstige Plug and Play Lösungen, beginnend mit der einfachen Hilfestellung bis zur Umsetzung/Durchführung.

Wir sind auch in der Lage den CO₂ Ausstoß, welcher bei der Produktion der Waren entsteht, zu berechnen und unterstützen Sie bei der Kommunikation mit Ihrem Lieferanten.

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