Die Talfahrt der österreichischen Industrie verlangsamt sich gegen Jahresende
Der EinkaufsManagerIndex stieg im November auf 44,5 Punkte und signalisierte damit eine leichte Abmilderung der Konjunkturschwäche zur Mitte des dritten Rezessionsjahres ● Etwas weniger Auftragsrückgänge sorgten für geringere Produktionseinschränkungen als im Vormonat ● Der Jobabbau in den heimischen Industriebetrieben nahm im November jedoch wieder mehr Fahrt auf ● Die beschleunigte Reduktion der Einkaufsmengen ließ die Lagerbestände an Vormaterialien erneut deutlich zurückgehen ● Die Preisnachlässe im Verkauf als Folge der schwachen Nachfrage fielen stärker aus als die Kostenentlastungen durch sinkende Rohstoffpreise ● Die Aussichten für Österreichs Industrie stabilisierten sich auf niedrigem Niveau: Der Index der Produktionserwartungen binnen Jahresfrist stieg im November auf 50,1 Punkte, ganz knapp über der Neutralitätsgrenze
Die CBAM Verordnung ist seit 1. Oktober 2023 in Kraft getreten. Ab Q3 2024 importierte CBAM-Waren, dürfen nur mehr die tatsächlichen CO2 Emissionen für CBAM-Berichte verwendet werden.
Im Rahmen des Carbon Border Adjustment Mechanism (kurz CBAM, auf Deutsch: CO₂-Grenzausgleichssystem) findet ab 2026 eine Bepreisung von Treibhausgasemissionen (THG-Emissionen) für bestimmte importierte Waren statt, bei deren Produktion in Drittstaaten Treibhausgase (THG) ausgestoßen wurden. Berichtspflichtige CBAM-Anmelder dürfen nur noch bis zum 31. Juli 2024 (d.h. letztmalig für den CBAM Bericht für Q2 2024) die von der Europäischen Kommission veröffentlichte Standartwerte für ihre CBAM-Berichte verwenden. Das bedeutet, dass für ab Q3 2024 importierte CBAM-Waren, nur mehr die tatsächlichen CO2 Emissionen für CBAM-Berichte verwendet werden dürfen. Es ist Aufgabe der in der EU angesiedelten Unternehmen, sich um diese Werte zu bemühen.
Anwendungsbereich
CBAM ist zunächst auf die Einfuhr bestimmter Warengruppen mit Ursprung in einem Drittstaat in das Zollgebiet der EU beschränkt. CBAM erfasst folgende Warengruppen:
Zement
Eisen und Stahl
Aluminium
Düngemittel
Strom
Wasserstoff
Ausnahmen: Waren mit Ursprung in folgenden Staaten/Regionen: Island, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz sowie Büsingen, Helgoland, Livigno, Ceuta, Melilla.
Die Erstellung einer CBAM-Meldung kann für Unternehmen, die sich nicht auf Umweltregulierungen und Nachhaltigkeit im Einkauf spezialisiert haben, eine Herausforderung darstellen Wir bieten eine Hilfestellung für die Erstellung der CBAM Meldung!
Die Einhaltung der CBAM-Vorschriften ist nicht nur eine rechtliche Verpflichtung, sondern auch ein Schritt in Richtung eines nachhaltigeren und umweltbewussteren Geschäftsbetriebs.
Wir unterstützen Sie bei der Implementierung eines innerbetrieblichen Leitfadens für die Erstellung des CBAM-Berichts. Sie erhalten eine Unterstützung über die erforderlichen CBAM Dokumente. scmconsult KG hat entsprechende günstige Plug and Play Lösungen, beginnend mit der einfachen Hilfestellung bis zur Umsetzung/Durchführung.
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